Möchten Sie unseren Newsletter erhalten? Dann klicken Sie hier.
Was zahlt die gesetzliche Kasse?
Moderne, schonende Behandlungsverfahren sind oft teuer - welche Behandlungen die gesetzlichen Kassen zahlen müssen, steht im gesetzlichen Leistungskatalog. Der sichert die Grundversorgung der Patienten: Erstattet werden alle Behandlungen, die medizinisch notwendig und gleichzeitig wirtschaftlich sind.
Bezahlt werden nur wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Das bedeutet praktisch, dass neuartige Therapien und modernste Operationstechniken häufig von der Erstattung ausgeschlossen sind. Muss beispielsweise ein Bandscheibenvorfall operiert werden, erstatten die Kassen zwar den klassischen chirurgischen Eingriff. Will man als Kassenpatient eine schonende mikroinvasive Operation, muss man sie meist aus der eigenen Tasche zahlen. Das gleiche gilt für alternative Heilmethoden. Viele Kassen bieten jedoch freiwillige Zusatzleistungen an, Akupunktur und Homöopathie gehören häufig dazu. Auch Raucherentwöhnung, Gesundheitskurse oder telefonische Gesundheitsberatung werden von den Kassen gerne bezahlt - nicht ganz uneigennützig: Wer die medizinische Telefonberatung seiner Krankenversicherung in Anspruch nimmt, geht weniger häufig zum Hausarzt, wer mit dem Rauchen aufhört, verursacht weniger Behandlungskosten.
Eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen sind weder durch die Pflicht- noch durch die Zusatzleistungen der Kassen abgedeckt. Dazu gehören zum Beispiel vorsorgende Tumormarker-Analysen zu vielen Krebsarten oder kosmetische Leistungen wie die Entfernung von Altersflecken. In diese Lücke stoßen die niedergelassenen Ärzte mit ihrem Angebot, Extraleistungen gegen Privatabrechnung zu erbringen. Ob eine vom Arzt empfohlene Privatbehandlung wirklich erforderlich ist, kann der Patient als Laie oft nicht kompetent entscheiden. Tipp: Zunächst eine zweite ärztliche Meinung einholen oder mit dem medizinischen Dienst der eigenen Krankenkasse sprechen. Zu vielen Krankheitsbildern gibt es heute auch Internetforen, in denen sich erfahrene Betroffene austauschen. Vor der Einwilligung vom Arzt unbedingt auch einen Kostenvoranschlag verlangen, damit die Behandlungskosten gegebenenfalls im Rahmen bleiben.
[mehr] Baugeld jetzt besonders günstig
Die eigenen vier Wände sind eine wertstabile Altersvorsorge. Bauen ist zurzeit besonders günstig, nachdem der Euro-Leitzins historisch niedrig bei nur noch einem Prozent liegt. Rund 3,3 Prozent Zinsen zahlt man derzeit für ein Baudarlehen mit fünfjähriger Zinsbindung, Baugeld mit zehnjähriger Zinsgarantie kostet um die 4 Prozent. Mit variablen Zinsen gibt es fünfjährige Baudarlehen sogar schon unter 2,5 Prozent - in diesem Fall kann die Bank den Kreditzins allerdings nach oben anpassen, wenn das Zinsniveau steigt.
Freuen kann sich auch, wer eine Anschlussfinanzierung braucht. Bauherren, deren zehnjährige Zinsbindung jetzt ausläuft, haben 1999 oft mehr als 6 Prozent Zinsen bei zehnjähriger Bindung bezahlt. Anschlusskredite sind heute deutlich günstiger. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann man die Zinskonditionen neu verhandeln. Die Zinsersparnis lässt sich in eine erhöhte Tilgung investieren, so ist der Baukredit schneller zurückgezahlt.
Experten empfehlen, die günstigen Bauzinsen jetzt festzuschreiben. Mit einem Forwarddarlehen sichert man sich die Niedrigzinsen sogar für zukünftige Immobilienprojekte. Schließt man ein Forwarddarlehen ab, wird der Kreditbetrag erst nach der vereinbarten Vorlaufzeit von bis zu 60 Monaten ausgezahlt. Für diesen Zeitraum werden zwar keine Bereitstellungszinsen berechnet, als Kunde erkauft man sich die Zinssicherheit allerdings mit einem kleinen Zinsaufschlag.
[mehr] Unfallversicherung schützt schon Kinder
Wenn ein Kind verunglückt und bleibende Gesundheitsschäden davonträgt, ist es oft ein Leben lang auf finanzielle Unterstützung und pflegerische Betreuung angewiesen. Auf dem Schulweg sind Kinder und Jugendliche zwar gesetzlich unfallversichert. Bei Freizeitunfällen bietet aber nur ein privater Unfallschutz ausreichende Sicherheit. Gerade für Kinder ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung besonders wichtig, denn sie erleiden überdurchschnittlich häufig Unfälle, etwa bei riskanten Spielen, leichtsinnigen Fahrradmanövern oder beim unachtsamen Überqueren der Straße.
Bleibt ein Kind nach einem Unfall dauerhaft invalide, leistet die private Unfallversicherung je nach Vertrag eine lebenslange Rente oder auch eine hohe Einmalzahlung, von der im Ernstfall beispielsweise der behindertengerechte Umbau der Wohnung und die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs finanziert werden kann. Eltern sollten beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung für ihr Kind auf eine hohe Invaliditätsleistung achten - mindestens 250.000 Euro empfehlen unabhängige Experten als Versicherungssumme. Vorteilhaft sind Tarife mit Progression, bei denen die Leistungen für besonders schwere Unfälle mit hohem Invaliditätsgrad als Folge noch einmal deutlich erhöht sind.
Um den Unfallschutz an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, kann auf Wunsch eine Dynamik vereinbart werden, also eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme und der Beiträge. Ein guter Versicherungsschutz für Kinder sollte den Unfallbegriff übrigens möglichst weit fassen: Auch die gesundheitlichen Folgen von Vergiftungen und Infektionen sollten eingeschlossen sein - Ereignisse, die Kinder überdurchschnittlich häufig treffen. Leistungsstarke Unfallpolicen für Kinder bekommt man schon für einen Jahresbeitrag von um die hundert Euro.
[mehr] Wohn-Riester immer beliebter
Rund 32.000 Deutsche schlossen allein im zweiten Quartal 2009 einen Wohn-Riestervertrag ab, das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt mit. In den ersten drei Monaten des Jahres hatten sich erst 12.000 Sparer für ein speziell auf die Wohnungsfinanzierung zugeschnittenes Riesterprodukt entschieden - ein deutlicher Aufwärtstrend in den vergangenen Monaten für das Riestersparen für die eigene Immobilie.
Schon seit 2008 kann man die in einem Riestervertrag angesparten Eigenbeiträge plus der staatlichen Zulagen vollständig für den Bau, Kauf oder die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum verwenden. Auch Bausparverträge mit Riesterzertifikat sind seitdem förderfähig. Anders als bis 2007 braucht man das zur Wohnungsfinanzierung aus einem Riestervertrag entnommene Kapital auch nicht mehr bis Rentenbeginn zurückzahlen, für Riesterverträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden, gelten Übergangsregelungen. Zum Bauen gezwungen ist man mit einem Riester-Bausparvertrag übrigens keineswegs: Ein Wohn-Riestervertrag lässt sich bei Bedarf in eine ganz normale riestergeförderte Privatrente umwandeln, ohne dass der Förderanspruch verloren geht oder die Zulagen zurückgezahlt werden müssen.
Insgesamt besitzen die Bundesbürger mittlerweile rund 12,6 Millionen Riesterverträge. Wie bei riestergeförderten Rentenversicherungen, Investmentfonds und Banksparplänen zahlt der Staat jedem Wohn-Riestersparer einen jährlichen Zuschuss von 154 Euro, wenn der Sparer einschließlich der Zulage 4 Prozent seines Gehalts einzahlt (inklusive Zulagenförderung maximal 2100 Euro im Jahr). Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, erhält man zusätzlich 185 Euro Zulage, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro im Jahr. Das Wohn-Riestern lohnt sich also besonders für Familien mit Kindern, die bei der Haus- oder Wohnungsfinanzierung staatliche Zuschüsse nutzen wollen.
[mehr] Wenn sie diesen Newsletter nicht mehr bekommen wollen, dann klicken Sie
hier und melden Sie den Newsletter ab.
Impressum
Figen Varol info@absicherungplus.de Telefon: 0180/5445745706(0,12 €/Min.) Telefax: 0180/506034410485