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Krankentagegeld schützt vor Einkommensausfall Wer länger krank ist, muss mit Einkommenseinbußen rechnen. Das gilt besonders für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz. mehr |
| Leistungen der Lebensversicherung |
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Die wesentliche Funktion einer Lebensversicherung besteht darin, das Leben sowie die damit verbundenen Gefahren abzusichern und dient somit zum einen der privaten Altersvorsorge und zum anderen der Absicherung der Hinterbliebenen.Dabei werden Lebensversicherungsverträge üblicherweise über lange Zeiträume abgeschlossen und enden durch Ablauf, durch den Tod des Versicherungsnehmers oder durch eine Kündigung. Der Versicherer kann grundsätzlich nur im Fall eines Beitragsrückstandes eine Kündigung aussprechen, wobei die Versicherung in diesem Fall beitragsfrei gestellt wird. Kündigt der Versicherungsnehmer vorzeitig, wird in aller Regel der sogenannte Rückkaufswert ausbezahlt, der allerdings meist deutlich unter der vereinbarten Versicherungssumme und auch unter der Summe der bis dahin eingezahlten Beiträge liegt. Dies erklärt sich damit, dass die Beiträge insbesondere zu Beginn der Vertragslaufzeit zur Deckung der Kosten für Verwaltung und Bearbeitung sowie für Provisionen verwendet werden. Insgesamt gilt für Lebensversicherungen, dass immer dann eine Leistung erfolgt, wenn ein definierter Versicherungsfall eintritt. Im Fall einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung werden meist der Erlebensfall, der Todesfall sowie teils auch die Berufsunfähigkeit als Leistungsfälle definiert. Im Erlebensfall endet die Versicherung durch Ablauf und die Leistung erfolgt zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt durch Auszahlung der Ablaufleistung. Diese setzt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme, der garantierten Mindestverzinsung sowie möglichen Überschüssen zusammen. Meist kann der Versicherungsnehmer wählen, ob die Ablaufleistung als einmaliger Geldbetrag, als monatliche Rente oder als größere Geldsumme in Kombination mit einer monatlichen Rente erfolgen soll. Im Todesfall des Versicherungsnehmers erfolgt die Auszahlung an eine oder mehrere begünstigte Personen, wobei meist eine höhere Versicherungssumme im Fall eines Unfalltodes vereinbart werden kann. Im Fall einer Terminfix-Versicherung erfolgt die Versicherungsleistung zu dem vertraglich festgelegten Ereignis oder Stichtag. Typische Formen für eine Termfix-Versicherung sind Aussteuer-, Heirats- oder Ausbildungsversicherungen, allerdings erfolgt keine Leistung, wenn der Versicherungsnehmer den vereinbarten Stichtag nicht erlebt. Im Gegensatz dazu erfolgt bei einer Risikolebensversicherung keine Versicherungsleistung im Erlebensfall. Meist werden Risikolebensversicherung ausgerichtet auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen, teilweise kann jedoch auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert werden. Tritt der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit ein, erfolgt die Versicherungsleistung, indem die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt wird. Bleibt der Versicherungsfall allerdings aus und endet die Versicherung durch Ablauf des Vertrags, wird keine Versicherungsleistung fällig. Im weiteren Sinne kann eine Leistung der Lebensversicherung auch in anderer Form in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen ist es nämlich möglich, die Lebensversicherungspolice zu beliehen, wobei durch das Policendarlehen letztlich ein Vorschuss auf die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung ausbezahlt wird. | |
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