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Private Krankenversicherung |
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Wer darf sich privat krankenversichern?
Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte.
Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
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Auslands- Krankenversicherung |
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Guter Versicherungsschutz auch auf Reisen
Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet Behandlungskosten im Ausland nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient. Sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten voll selbst zahlen. Wenn Sie auf Reisen krank werden, schützt Sie eine Auslandskrankenversicherung.
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Krankenhaustagegeld |
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Krankenhaustagegeld, solange Sie in der Klinik sind
Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.
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Krankentagegeld |
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Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse – 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 83,13 Euro je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.
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Gesetzliche Krankenkassen |
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Die Grundlagen
Mehr als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als 3.975 Euro monatlich verdienen (Stand 2007), sind Sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbstständig sind, können Sie sich auch privat krankenversichern. Beamte sind im Regelfall ebenfalls privat versichert.
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