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Krankentagegeld schützt vor Einkommensausfall
Wer länger krank ist, muss mit Einkommenseinbußen rechnen. Das gilt besonders für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer mit gesetzlichem Krankenversicherungsschutz. Sobald man als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank ist, stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter - 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn. Wer hohe finanzielle Belastungen hat, kann bei längerer Krankheit rasch ins Schwimmen kommen. Besonders eng wird es oft, wenn man eine Familie zu versorgen hat und möglicherweise noch einen Baukredit oder andere Schulden zurückzahlen muss.
Gegen Einkommensausfall bei Krankheit schützt man sich wirksam mit einem privaten Krankentagegeld. Der Versicherer zahlt dann im Ernstfall den fehlenden Gehaltsanteil - je nach Vertrag bis zur Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls. Der Krankentagegeld-Versicherer leistet, sobald die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Viele Anbieter begrenzen das maximal versicherbare Krankentagegeld, die Summe aus sonstigen Leistungen wie Verletzten- oder Übergangsgeld und privatem Krankentagegeld darf das Nettoeinkommen des Versicherten aus seiner beruflichen Tätigkeit nicht überschreiten. Vereinbart man als Kunde eine dynamische Anpassung, kann man die Höhe des Krankentagegeldes flexibel an die privaten Umstände - zum Beispiel an Gehaltserhöhungen - anpassen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und neu hinzu gekommene Gesundheitsrisiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.
Ein Krankengeld von 80 Euro ab dem 43. Krankheitstag bekommt man bei preiswerten Anbietern schon ab rund 20 Euro im Monat. Wer besonders günstige Beiträge will und finanziell in der Lage ist, kürzere krankheitsbedingte Einkommensausfall selbst zu überbrücken, kann im Versicherungsvertrag auch eine längere Karenzzeit vereinbaren. Karenzzeit ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch keine Leistungen gewährt werden. Wichtig: Der Krankentagegeld-Schutz ist nicht identisch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung - die zahlt nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.
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Heimwerker brauchen privaten Unfallschutz
Die Deutschen sind Bastler und Tüftler, doch mancher überschätzt sich. Rund 300.000 Heimwerker verunglücken jedes Jahr, 80 Prozent der Betroffenen sind Männer. Sturzverletzungen, Schnittwunden und Quetschungen sind die häufigsten Gesundheitsfolgen von Freizeitunfällen. Wer sich in der Hobbywerkstatt, beim Renovieren oder durch einen Sturz beim Fensterputzen verletzt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Wer als Heimwerker regelmäßig zum Werkzeug greift, braucht eine private Unfallversicherung.
Je nach Vereinbarung leistet die private Unfallversicherung entweder eine einmalige Kapitalzahlung oder eine lebenslange Unfallrente, wenn man durch einen Unfall schwere Gesundheitsschäden erleidet und dauernd beeinträchtigt bleibt. Der Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr und weltweit. In der Unfallversicherung kann man auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld, ein Genesungsgeld oder auch eine hohe Todesfallleistung für die Hinterbliebenen vereinbaren, falls man durch einen Unfall sein Leben verliert. Der Todesfallschutz ist besonders wichtig für alle, die eine Familie finanziell zu versorgen haben. Nur wer bereits eine Risikolebensversicherung in ausreichender Höhe hat, kann bei der Unfallversicherung auf die Todesfallleistung verzichten.
Experten empfehlen private Unfallversicherungen mit Progression, also mit überproportional steigender Leistung bei hohem Invaliditätsgrad. Gute Tarife haben außerdem eine verbesserte "Gliedertaxe". Die Gliedertaxe gibt an, welchen Invaliditätsgrad der Unfallversicherer automatisch zugrunde legt, wenn bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane unfallbedingt nicht mehr funktionieren. Wenn eine Hand funktionsunfähig wird, sollte der Unfallversicherer 70 Prozent Invalidität gewähren, bei Verlust eines Auges 50 Prozent. Taubheit auf einem Ohr sollte vom privaten Unfallversicherer mit wenigstens 40 Prozent bewertet werden, der volle Verlust der Stimme mit einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent.
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Reisemängel rechtzeitig geltend machen
Wer wegen Reisemängeln Geld zurück will, muss seinen Anspruch innerhalb eines Monats nach der Rückkehr geltend machen. Verpasst er diese Frist, verfällt der Anspruch auf Preisminderung automatisch, selbst wenn tatsächlich schwere Reisemängel vorlagen. Die Übergabe einer Mängelliste an die Reiseleitung vor Ort ersetzt nicht die fristgerechte Forderung an den Veranstalter. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 262 C 8763/09).
Ein Münchner hatte für seine Familie und sich in einem Reisebüro eine Urlaubsreise ins tunesische Djerba gebucht. Vor Ort wurden die Urlauber allerdings in einem deutlich schlechteren als dem vereinbarten Hotel untergebracht. Die Zimmer waren dreckig und von Ungeziefer befallen, der gebuchte Meerblick fehlte, auch der versprochene Traumstrand war stark verschmutzt. Der Münchner verfasste noch während des Urlaubs eine Mängelliste und händigte sie der örtlichen Reiseleitung aus. Zurück zuhause ging er nach einigen Wochen zum Anwalt und forderte Rückerstattung von rund 75 Prozent des Reisepreises. Das Reisebüro wollte nicht zahlen und wies darauf hin, dass der Kunde Ansprüche auf Reisepreisminderung spätestens einen Monat nach der Rückkehr geltend machen müsse.
Es kam zum Rechtsstreit, das Amtsgericht München bestätigte die Auffassung des Reisebüros. Das Schreiben vom Anwalt sei erst nach Ablauf der gesetzlichen Ein-Monats-Frist beim Reisebüro eingegangen, so das Gericht. Der Anspruch auf Reisepreisminderung sei also nicht fristgerecht erfolgt. Es spiele dabei keine Rolle, dass der Kläger die Mängel vor Ort bei der Reiseleitung angezeigt habe, denn in der Mängelliste habe er nicht ausdrücklich Ansprüche auf Minderung des Reisepreises geltend gemacht. Obwohl die schweren Reisemängel eine Preisminderung durchaus gerechtfertigt hätten, wies das Gericht die Klage des Urlaubers auf Reisepreisminderung deshalb ab.
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Krankenzusatzversicherung: Lassen Sie sich vom Experten beraten
Krank werden ist für Kassenpatienten oft teuer. Praxisgebühren, Eigenanteile an Krankengymnastik, Massage, Bewegungs- und Sprachtherapie, hohe Zuzahlungen zum Zahnersatz, keine Kostenerstattung für Brille und Kontaktlinsen - nur einige Beispiele dafür, dass man als gesetzlich Krankenversicherter häufig tief in die eigene Tasche greifen muss. Wer auch als Kassenpatient medizinisch gut versorgt sein will, sollte sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schützen.
In der privaten Krankenzusatzversicherung entscheidet man als Kunde selbst, welche Leistungen man braucht. Wer im Krankenhaus im Einzel- oder Doppelzimmer liegen will, kann die entstehenden Mehrkosten problemlos mit einem privaten Krankenzusatzschutz absichern. Auch Zahnersatz sollte man privat versichern, denn die gesetzliche Kasse erstattet für Kronen, Brücken und Co. nur noch magere Festbeträge - Patienten ohne privaten Zusatzschutz zahlen oft tausende Euro selbst. Die Versicherer bieten in der Krankenzusatzversicherung häufig Paket-Tarife an, die ein ganzes Bündel von Leistungen umfassen, zum Beispiel Kostenzuschüsse für Heilpraktikerbehandlung und Psychotherapie, höheres Arzthonorar, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten und Hilfsmitteln, hohe Erstattungen für Brille und Kontaktlinsen, weltweit gültiger Versicherungsschutz, Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Krankenhauses, Chefarztbehandlung, Krankenrücktransport im Notfall, Reiseimpfungen und vieles mehr.
Wichtig ist, die Krankenzusatzversicherung früh genug abzuschließen, am besten schon mit 25 bis 30 Jahren. Denn die Anbieter prüfen zunächst den Gesundheitszustand des möglichen Kunden, bevor sie das Kostenrisiko für ihn übernehmen. Bei Vorerkrankungen werden häufig Beitragszuschläge verlangt. Jüngere und gesündere Menschen zahlen in der Krankenzusatzversicherung deshalb deutlich weniger, der günstigere Beitrag gilt dann in der Regel für die gesamte Laufzeit der Police. Welche Police die beste ist, hängt vom Preis ab, aber auch von den genauen Leistungen. Sie wollen Ihr Kostenrisiko als Kassenpatient wirksam absichern und suchen eine preisgünstige Krankenzusatzversicherung? Lassen Sie sich jetzt von Ihrem Finanzexperten beraten!
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