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News Rechtzeitig Rücklagen bilden Als Hausbesitzer muss man rechtzeitig Geld für notwendige Sanierungsmaßnahmen zurücklegen. Eine Küche hält 15 Jahre, Bäder und Heizungen müssen oft nach 20 bis 25 Jahren erneuert werden. mehr |
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Nebulöses Gewinnversprechen Wer versucht, Verbraucher mit angeblichen Geldgewinnen zur Teilnahme an Verkaufsfahrten zu locken, muss das Geld tatsächlich auszahlen, wenn der "Gewinner" seine Forderung gerichtlich geltend macht. mehr |
| Erforderliche Objektunterlagen für eine Objektfinanzierung |
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Nachfolgend werden ein paar Tipps erteilt, welche Unterlagen auf keinen Fall fehlen dürfen. Egal, ob es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus handelt – ein aktueller Grundbuchauszug ist immer Pflicht. Dieser kann vom Kreditnehmer beim Grundbuchamt angefordert werden. Eine unbeglaubigte Ausfertigung reicht im Regelfall vollkommen aus. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 10 Euro. Ein Lageplan bzw. eine Flurstückkarte sollte ebenfalls vorhanden sein. Dies kann beim zuständigen Bauamt angefordert werden. Wichtig ist auch eine Wohn- und Nutzflächenberechnung. Die Berechnung sollte dabei von einer anerkannten Stelle durchgeführt worden sein. Vor allem bei älteren Objekten fehlen hier oft die Unterlagen. Dabei kann ein Architekt Abhilfe schaffen. Gegen eine geringe Gebühr kann der Wohnraum nach DIN-Norm abgemessen werden. Die Berechnung sollte unbedingt eine Bestätigung des Architekten tragen. Selbst durchgeführte oder geschätzte Berechnungen werden von den Banken oft nicht anerkannt. Bei Eigentumswohnungen ist außerdem die Vorlage einer Teilungserklärung erforderlich. Wünschenswert sind natürlich auch die Baupläne. Diese sind bei Häusern Pflicht. Bei Eigentumswohnungen müssen diese nicht zwingend vorliegen. Fast alle Hypotheken-finanzierer verlangen Lichtbilder von dem zu finanzierenden Objekt. Die Lichtbilder sollten bei Tageslicht gemacht werden. Außerdem sollte auf den Bildern die Hausnummer klar erkennbar sein. Nach Möglichkeiten sollten auch Lichtbilder von innen gemacht werden. Bei Häusern ist außerdem eine Berechnung des umbauten Raumes erforderlich. Bei vermieteten Objekten ist die Vorlage der Mietverträge oder sonstiger Mietnachweise (zum Beispiel Kontoauszüge) erforderlich. Falls ein Objekt Sonderausstattungen hat, wie beispielsweise eine Photovoltaik- oder eine Solaranlage, sollten diese aufgeführt werden. Dies wirkt sich oft werterhöhend aus. Falls für das Objekt relativ aktuelle Gutachten vorliegen, können diese ebenfalls mit eingereicht werden. Falls an dem Objekt Schäden vorhanden sind, sollten diese auf jeden Fall aufgeführt werden. Dies waren die wesentlichen Unterlagen, die bei einer Baufinanzierung bei einer Bank eingereicht werden sollten. | |
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