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Wohngebäude richtig absichern
Als Hauseigentümer brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung springt finanziell ein, wenn die eigene Immobilie durch Brand, Sturm, Hagel, Wasserrohrbruch oder
Gasexplosion beschädigt oder sogar zerstört wird. Je nach örtlicher Risikosituation sollten Sie auch die so genannten
Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen mitversichern, außerdem Schneelastschäden durch
eingestürzte Dächer.
Versichern Sie Ihr Gebäude mindestens zum "gleitenden Neuwert". Bei Totalzerstörung ersetzt der Versicherer dann den
ortsüblichen Neubauwert des Hauses - ohne einen Abzug wegen altersbedingter Wertminderung vorzunehmen. So reicht die
Entschädigung im schlimmsten Fall, um das zerstörte Haus wieder neu aufzubauen. In guten Tarifen mitversichert sind
beispielsweise auch die Kosten für den Abbruch der Gebäudereste und die Entsorgung des Bauschutts bei Totalzerstörung,
Entsorgungskosten bei Umweltschäden, die Entfernung von Graffiti, Regenwasserschäden, Schäden nach Wasseraustritt aus
Aquarien und Wasserbetten und je nach Anbieter sogar die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Der Versicherer kommt in der
Regel für die Hotelunterbringung des Versicherten und seiner Familie auf, bis das Gebäude wieder bewohnbar ist.
Alternativ zur Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert werden seit einigen Jahren auch Policen auf der Basis des neu
entwickelten Wohnflächenmodells angeboten. Der wesentliche Unterschied zur alten Variante ist der Wegfall der
Versicherungssumme: Das Haus wird nach Ausstattung und Typ eingeordnet, die Versicherungsprämie bemisst sich dann nach
Quadratmeter Wohnfläche. Wie bei vielen Sachversicherungen gibt es Tarife mit unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen.
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Junge Leute brauchen eigenen Haftpflichtschutz
Privater Haftpflichtschutz ist schon für junge Leute
unverzichtbar - nur mit Haftpflichtpolice ist man finanziell abgesichert, wenn man anderen Menschen aus Unachtsamkeit,
Missgeschick oder Leichtsinn Schäden zufügt. In schlimmen Fällen können die Forderungen der Geschädigten in die Millionen gehen.
Für Autos und Motorräder ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch außerhalb des Straßenverkehrs
ist man für seine eigenen Fehler selbst verantwortlich. Verursacht man durch eine brennen gelassene Kerze in der Mietwohnung
einen Hausbrand, haftet man persönlich mit seinem Einkommen und Vermögen für den ganzen Schaden, auch wenn das Gebäude
vollständig zerstört wird. Fügt man jemandem etwa bei einem Freizeitunfall als Radfahrer schuldhaft bleibende
Gesundheitsschäden zu, hat das Opfer oft sogar Anspruch auf lebenslange Zahlungen. Während der Berufsausbildung, Studium,
weiterem Schulbesuch, Wehr- oder Zivildienst und während der üblichen Wartezeiten zwischen Schule und Ausbildung ist man
noch bei den Eltern mitversichert - vorausgesetzt natürlich, die Eltern haben eine Privathaftpflicht im Policenordner. Wenn
mit bestandener Abschlussprüfung die Lehre oder das Studium endet, muss man sich als junger Mensch um eine eigene
Privathaftpflicht kümmern.
Experten empfehlen in der Privathaftpflicht eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro und raten zu einer Police mit
Forderungsausfalldeckung. Die Versicherung zahlt dann auch, wenn man selbst geschädigt wurde, der Verursacher aber keine
eigene Haftpflichtpolice hat und auch nicht aus eigener Tasche zahlen kann. Umfassenden Haftpflichtschutz bekommt man
schon für weniger als 40 Euro im Jahr.
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Invaliditätsrente bei Schwerbehinderung
Ein Schwerbehindertenausweis reicht aus, um gegenüber privaten Versicherern
Invalidität nachzuweisen. Ohne konkreten Beweis darf der Versicherer sich nicht mit der Behauptung um die Zahlung drücken,
der Gesundheitszustand des Betroffenen habe sich zwischenzeitlich verbessert. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des
Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 12 U 176/08).
Ein Junge, für den eine private Kinderinvaliditätsversicherung bestand, war an einer Wachstumsstörung der Hüftgelenke
("Morbus Perthes") erkrankt. Das zuständige Versorgungsamt erteilte ihm drei Jahre nach der Diagnose einen
Schwerbehindertenausweis und bescheinigte einen Grad der Behinderung von 80 Prozent. Unter Vorlage des
Schwerbehindertenausweises beantragte der Vater für seinen Sohn die vereinbarte Invaliditätsrente. Der Versicherer wollte
jedoch nicht zahlen. Der Junge sei mittlerweile erfolgreich operiert worden, so sein Argument. Durch die Operation sei
soweit Besserung eingetreten, dass der Grad der Behinderung mit weniger als 50 Prozent zu bewerten sei. Außerdem sei der
Versicherungsfall nicht wie im Versicherungsvertrag vorgeschrieben baldmöglichst nach der Krankheitsdiagnose gemeldet worden,
sondern erst drei Jahre später.
Der Vater des Jungen klagte gegen den Versicherer auf Zahlung der Invaliditätsrente, das Oberlandesgericht Karlsruhe gab
ihm Recht. Im Vertrag sei ausdrücklich Schutz für Invalidität vereinbart, „die nach dem Schwerbehindertengesetz einen Grad
der Behinderung von wenigstens 50 Prozent erreicht.“ Der Ausweis gelte bis Januar 2009, bis mindestens zu diesem Zeitpunkt
bestehe der Versicherungsfall fort, so das Gericht. Der Kläger habe die geforderten Bescheide ordnungsgemäß vorgelegt.
Eine Klausel, wonach bei verspäteter Meldung kein Leistungsanspruch besteht, fand das Gericht in den Vertragsbedingungen
nicht. Die Kinderinvaliditätsversicherung muss dem erkrankten Jungen nun knapp 10.500 Euro nachzahlen.
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Baugeld immer günstiger
Viele Banken sitzen auf hohen Einlagen, gleichzeitig sinkt die Kreditnachfrage. Um das Geld
trotzdem an den Kunden zu bringen, werden Hypothekendarlehen zurzeit besonders günstig angeboten. Die niedrigsten Bauzinsen
gibt es oft bei regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken - sie verfügen über besonders viele liquide Mittel, weil
ihnen die Kleinanleger in Zeiten der Finanzkrise am meisten vertrauen.
Baugeld mit zehnjähriger Zinsbindung bekommt man mittlerweile für um die 3,9 Prozent Effektivzins. Bei den aktuell günstigen
Konditionen lohnt es sich, möglichst lange Zinsgarantien zu vereinbaren. Die Aufschläge für eine fünfzehnjährige Zinsbindung
sind mit rund einem viertel Prozentpunkt verkraftbar. Auch Hauseigentümer, deren Kreditbindung jetzt ausläuft, profitieren
vom niedrigen Zinsniveau: Im Jahr 2000 lagen die Bauzinsen im Schnitt noch über 6 Prozent. Wenn man heute bei einer um rund
ein Drittel günstigeren Anschlussfinanzierung die gleiche Kreditrate wie bisher weiterzahlt, ist der Tilgungsanteil deutlich
höher, man ist früher schuldenfrei.
Wer jetzt Baugeld braucht, sollte die Konditionen gut vergleichen. Bei einem wirklich günstigen Anbieter lässt sich viel Geld
sparen, bei langen Laufzeiten und hoher Darlehenssumme oft mehrere Zehntausend Euro. Dabei auch die Vertragsbedingungen im
Auge haben. Viele Hypothekenbanken bieten mehrere tilgungsfreie Jahre an, ermöglichen Monatsraten in flexibler Höhe oder
gebührenfreie Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Junge Leute sollten darauf achten, dass sich der Baukredit
gebührenfrei auf eine andere Immobilie übertragen lässt, wenn ein beruflicher Umzug nötig ist oder die Familie größer wird.
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